Antwort auf: Releasetermin für die Battlefield V Deluxe Edition vorverlegt

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#127201

rv112
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Soweit ich weiß erwirbt man mit dem Kauf eines Spieles nur das Nutzungsrecht, nicht das Spiel selbst. Von daher könnte es schwierig werden zu klagen. Immerhin hat EA einem ja nichts genommen was einem gar nicht gehört. Aber ja, ich würde auch definitiv zur Verbraucherschutzzentrale und ggfs. einen Fachanwalt einschalten.